Mehrwertsteuersenkung vom 01.07. bis 31.12.2020

Product News

Liebe Community,

wie ihr sicherlich schon mitbekommen habt, hat die Bundesregierung am 03.06.2020 ein Konjunkturpaket zur Stärkung der Wirtschaft angesichts der Corona-Krise beschlossen. Darin enthalten ist eine zunächst sechsmonatige Senkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 16% bzw. des ermäßigten Steuersatzes von 7% auf 5%.

Nach Bekanntgabe aller Details durch das Finanzministerium werden wir in den folgenden Wochen alle nötigen Anpassungen vornehmen, um die Steuermatrix und unser Buchhaltungsmodul auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Auch nach dem Stichtag am 01.07. könnt ihr euch also wie gewohnt auf weclapp als gesetzlich konforme Faktura- und Buchhaltungssoftware verlassen.


Zeitplan

09.12.2020: Neues FAQ mit Hinweisen zur Mehrwertsteuer Rückumstellung veröffentlicht

Ab dem 01.01.2021 gelten wieder die regulären Umsatzsteuersätze von 19% bzw. ermäßigt 7%. Damit ihr gut vorbereitet seid, haben wir euch alles Notwendige rund um weclapp in einem FAQ aufbereitet:

Hinweise Mehrwertsteuer Rückumstellung zum 01.01.2021

02.12.2020: Vorbereitung Mehrwertsteuererhöhung zum 01.01.2021

Zum 01.01.2021 werden die Mehrwertsteuer wieder von 16% auf 19% und von 5% auf 7% erhöht. Für einen reibungslosen Übergang arbeiten wir bereits an den Vorbereitungen und fassen alle notwendigen Informationen für euch zusammen.

21.08.2020: Weitere Massenaktionen für Belege und Belegpositionen mit Version 20.05.2

  • Steuer neu setzen auf Belegebene für Angebote und Aufträge
  • Steuer der Position anpassen für Angebots- und Auftrags- sowie VK-/EK-Rechnungspositionen
  • Versand- & Lieferdatum der Position entfernen/editieren für Angebots-, Auftrags- und Bestell- sowie VK-/EK-Rechnungspositionen
  • Leistungszeitraum der Position entfernen/editieren für Angebots-, Auftrags- und Bestell- sowie VK-/EK-Rechnungspositionen

Zum Changelog geht es hier.

10.07.2020: Release 20.03.5 mit weiteren Detailverbesserungen

Mit unserer neuen Version 20.03.5 haben wir an weiteren Detailverbesserungen zur Mehrwertsteuersenkung gearbeitet, die euch den Alltag erleichtern:

  • Neue Option für Verträge & wiederkehrende Rechnungen: Steuerregeln bei Erzeugung des Belegs immer neu anwenden
  • Neue Massenaktion zum Bearbeiten der abweichenden Steuer in Belegen
  • Ergänzung der fehlenden Datev Konten für das Reverse-Charge-Verfahren (§13b)

Weitere Details dazu im Changelog.

03.07.2020: Release 20.03.4 mit allen Datev relevanten Anpassungen

weclapp wurde mit der Version 20.03.4 auf die neusten DATEV Anforderungen, die im Rahmen der Mehrwertsteuersenkung vereinbart wurden, aktualisiert.

  • Ergänzung neue Steuer-, Erlös- und Aufwandskonten im Kontenplan
  • Erweiterung Steuerkontenzuordnung mit Standardkonten für SKR03/ SKR04 für USt./VSt. 16% und 5%
  • Datumsabhängige BU-Schlüssel für den DATEV Export

Unseren Changelog findet ihr hier.

Weitere Informationen und welche Auswirkungen, die oben beschriebenen Maßnahmen haben, könnt ihr unter
Mehrwertsteuersenkung – Was ist beim DATEV Export zu beachten? nachlesen.

Hinweis für weclappON Kunden: Die weclappON Version steht ab jetzt auch zur Verfügung. (Stand: 03.07.2020 16:30)

01.07.2020: Vorbereitungen für Version 20.03.4 mit Datev Änderungen im vollen Gange

Nach dem Datev gestern Abend ein Software-Update zur Verfügung gestellt hat, stehen die neuen Konten und BU-Schlüssel nun offiziell fest.

Hinweis: Es kann vorübergehend zu einem Buchungsfehler beim OP erzeugen kommen, da für die neuen Steuersätze noch keine Konten eingepflegt wurden. Für Belege ab 01.07 sollte auch erst einmal kein Export durchgeführt werden, bis die Änderungen live sind. Wir werden dies mit Version 20.03.4 nachziehen.

Empfehlung: Wir empfehlen die neuen Datev Konten nicht manuell anzulegen, sondern auf unser Update Ende dieser Woche zu warten. Die bis dahin erstellten Belege können bequem im Nachgang per Massenaktion gebucht werden.

30.06.2020: Wichtige Hinweise an alle weclapp Kunden

Ab morgen 01.07.2020 tritt die geplante Mehrwertsteuersenkung in Kraft. Seit dem Update haben uns einige Fragen erreicht. Wir haben heute ein Announcement an alle weclapp Kunden mit nützlichen FAQs zur Steuersatzermittlung versendet. Hier findet ihr die Antworten auf die häufigsten Fragen:

Passt sich der Steuersatz automatisch an, wenn ich nachträglich den Leistungszeitpunkt ändere?

Woran kann es liegen, dass ein anderer Steuersatz als erwartet ermittelt wird?

Zwischenrelease 20.03.4: Nach dem Datev voraussichtlich am 30.06.2020 um 18:30 die neue Programmversion bereitstellt, werden wir in den nächsten Tagen ein weiteres Update mit den relevanten Datev Änderungen veröffentlichen. Zudem werden wir nun nach dem offiziellem Beschluss der Befristung bis 31.12.2020 auch die Steuerregeln entsprechend anpassen.

29.06.2020: Bundestag und Bundesrat beschließen Corona-Steuerhilfegesetz

Mit dem Beschluss über das Corona-Steuerhilfegesetz haben Bundestag und Bundesrat die befristete Mehrwertsteuersenkung abschließend auf den Weg gebracht. Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 sinkt damit die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Satz von 7 auf 5 Prozent.

26.06.2020: Release 20.03.3 Maßnahmen zur Mehrwertsteuersenkung

Mit dem Release 20.03.3 wurden die ersten Maßnahmen zur Mehrwertsteuersenkung bereitgestellt. Hier alle wichtigen Links für euch zusammengefasst:

Hinweis für weclappON Kunden: Die weclappON Version steht ab jetzt auch zur Verfügung. (Stand: 26.06.2020 17:30)

24.06.2020: Ankündigung Zwischenrelease inkl. Changelog

Die Vorbereitungen für die Mehrwertsteuersenkung zum 01.07.2020 laufen bereits auf Hochtouren. Um euch pünktlich zum Stichtag bestmöglich zu unterstützen, findet unser Zwischenrelease 20.03.3 am 26.06.2020 statt. Unseren Changelog inkl. aller Maßnahmen und Checkliste findet ihr hier.

23.06.2020: Allgemeine Hinweise zu Shops & Marktplätzen

Die befristete Mehrwertsteuersenkung stellt auch Online-Händler vor große Herausforderungen und führt zu zusätzlichem Umstellungsaufwand, da die Änderungen auch im Shop umzusetzen sind. Je nach Shopsystem kann der Aufwand von Null bis sehr groß sein.

Viele Shopsysteme und Blogs haben bereits Anleitungen für die Mehrwertsteuerumstellung in den verschiedenen Shopsystemen veröffentlicht, auf die wir an dieser Stelle gerne verweisen möchten. Nähere Informationen findet ihr hier zusammengefasst.

22.06.2020: Vorläufige Änderungen Datev-Kontenrahmen veröffentlicht

Unter diesem Link könnt ihr nachlesen, welche vorläufigen Änderungen sich für die DATEV-Kontenrahmen 2020 aufgrund der geplanten befristeten Umsatzsteuersenkung vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 ergeben können. Bitte beachtet, dass sich die Informationen noch ändern können.

18.06.2020: Vorbereitungen für das Update laufen auf Hochtouren

Unser Team arbeitet mit Hochdruck am nächsten Update. Mit der neuen Version 20.03.3 werden die reduzierten Steuersätze hinzugefügt und der korrekte Steuersatz anhand des Leistungsdatums ermittelt. In den nächsten Tagen lassen wir euch den genauen Termin und unseren Changelog mit weiteren Informationen zukommen.

12.06.2020: Bundeskabinett beschließt befristete Senkung der Umsatzsteuer

Die steuerlichen Hilfsmaßnahmen sollen im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz umgesetzt werden. Zum Regierungsentwurf geht es hier. Weitere beschlossene Maßnahmen des Konjunkturpakets zielen darauf ab, Familien mit Kindern und Unternehmen zu unterstützen.

10.06.2020: FAQs zur Mehrwertsteuersenkung

Es haben uns bereits viele Anfragen zu dem Thema erreicht. Die häufigsten Fragen und Antworten haben wir weiter unten auf dieser Seite für euch gesammelt und werden diese kontinuierlich aktualisieren.

08.06.2020: Beginn Umsetzung

Die ersten Maßnahmen wurden eingeleitet, um weclapp auf die Mehrwertsteuersenkung vorzubereiten. Wir werden euch auf dem Laufenden halten und über die konkreten Maßnahmen informieren.

05.06.2020: Gründung Projektteam & Information an alle weclapp Kunden

Um die notwendigen Anpassungen im System schnellstmöglich und fristgerecht umzusetzen, wurde ein Projektteam zusammengestellt. Außerdem wurde diese Infoseite eingerichtet, um alle weclapp Kunden fortlaufend über den aktuellen Stand zu informieren.

04.06.2020: Erste Analyse der Auswirkungen

Die geplante Mehrwertsteuersenkung wirkt sich auf alle Bereiche von weclapp aus, weshalb dies auch Auswirkungen auf unsere Roadmap und die aktuelle Releaseplanung für die Version 20.05 haben wird.

03.06.2020: Ankündigung Mehrwertsteuersenkung im Rahmen des Konjunkturpakets

Die große Koalition beschließt eine temporäre Mehrwertsteuersenkung vom 01.07. bis zum 31.12.2020.


FAQs zur Mehrwertsteuersenkung


Welche Auswirkungen hat die Mehrwertsteuersenkung für mich als Unternehmen?

Die geplante Absenkung der Mehrwertsteuersätze stellt alle Unternehmen vor große Herausforderungen und bedeutet einen enormen Umstellungsaufwand. ERP- und Kassensysteme wie weclapp müssen in der kurzen Zeit an diese Änderungen angepasst werden. Zudem ist davon auszugehen, dass ähnlich wie bei der Anhebung des Regelsteuersatzes von 16% auf 19% im Jahr 2007 eine Reihe von Übergangsproblemen auftreten werden. Derzeit sind einige umsatzsteuerliche Detailfragen zu vielen Abgrenzungsfragen noch ungeklärt. Es ist anzunehmen, dass sich das Bundesfinanzministerium noch offiziell zu diesen Themen äußern wird.1 Das Schreiben zur Steuersatzsenkung liegt bereits als Entwurf vor (Stand: 26.06.2020).2

Insbesondere Managed Service Provider stellt die Mehrwertsteuersenkung vor erhebliche Probleme. Nach derzeit bekanntem Stand sind Rechnungen aus der Vergangenheit rückwirkend zu korrigieren. Welche Herausforderungen die kurzfristige Senkung mit sich bringt – und welche Lösungsansätze existieren könnt ihr in einem Artikel bei unserem Partner ITscope nachlesen.

Muss ich im Vorfeld die Steuersätze in weclapp manuell anlegen?

Nein, wir werden mit einem Update rechtzeitig vor dem 01.07.2020 die neuen Steuersätze in weclapp hinzufügen, d.h. eine manuelle Anlage der Steuersätze ist im Vorfeld nicht erforderlich. 

Bei selbst angelegten Steuern sind manuelle Anpassungen im System notwendig, d.h. hier müssen die Steuerregeln und Konten selbst hinterlegt werden. Wir empfehlen daher, die von uns angelegten Steuersätze zu verwenden, da wir dafür auch die Steuerregeln konfigurieren und die Default-Konten für SKR03/04 in der Steuerkontenzuordnung hinterlegen werden. Die von uns hinzugefügten Steuersätze können bei Bedarf umbenannt oder auch gelöscht werden, sofern diese nicht benötigt werden.


Sind die Steuerregeln neu zu konfigurieren?

Nein, nur bei Bedarf. Bei den Steuerregeln werden wir ein Start- und Enddatum für die Gültigkeit einfügen. Für Deutschland werden wir die Steuerregeln mit den neuen Steuersätzen mit Startdatum 01.07. neu anlegen. Die bisher vorhandenen Steuerregeln werden übernommen und mit einem Enddatum versehen. 

Hinweis: Sofern die Default–Konfiguration genutzt wird, können wir die Steuerregeln ohne Probleme migrieren. Bei individuell angelegten Steuersätzen oder selbst konfigurierten Regeln kann es sein, dass wir diese nicht eindeutig zuordnen können. Bitte prüft die Steuerregeln nach dem Update und nehmt, wenn notwendig, Anpassungen vor. 

Im Zuge der Umstellung werden wir die Anlage der Steuerregeln vereinfachen. Als Empfängerland kann die Europäische Union (EU) ausgewählt werden. So muss nicht für jedes EU-Land eine separate Regel angelegt werden. Dies ist nur noch erforderlich, wenn die Lieferschwelle für das jeweilige Land überschritten ist. Eine länderspezifische Regel hat eine höhere Priorität als die EU-Regel. 


Nach welchem Datum bestimmt sich der Steuersatz in den Belegen?

Maßgeblich für die Anwendung des Steuersatzes sollte stets der Zeitpunkt sein, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird, d.h. die Lieferung oder Leistung erfolgt. Auf den Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung kommt es ebenso wenig an wie auf den Zeitpunkt der Entgeltvereinnahmung oder der Rechnungsstellung.3


Was passiert mit Belegen, die noch vor dem 01.07. mit 19% bzw. 7% Steuer erstellt wurden, wenn die Lieferung/ Leistung erst nach dem 01.07. erfolgt? 

Bei der Erstellung der Rechnung prüft weclapp das Versanddatum bzw. den Leistungszeitraum. Auch wenn im Auftrag z.B. 19% ausgewiesen ist, wird die Rechnung korrekt mit 16% erstellt, sofern die Lieferung/ Leistung erst nach dem 01.07. erfolgt ist.  

Wenn ihr ab dem 01.07. neue Belege in weclapp anlegt, sollte das System in den allermeisten Fällen den korrekten Steuersatz ermitteln.

Ansonsten könnt ihr manuell über das Versanddatum bzw. den Leistungszeitraum steuern, welcher Steuersatz genommen wird. Beispiel: Wenn ihr nachträglich im August eine Rechnung für eine Lieferung aus Juni, auf die noch der alte Steuersatz von 19% anzuwenden ist, erstellen möchtet.

Bleiben die Felder Versanddatum bzw. Leistungszeitraum im Beleg leer, wird automatisch das Rechnungsdatum als Leistungszeitpunkt genommen.


Was ändert sich im Kontenplan und beim Datev Export? 

Derzeit liegen noch keine offiziellen Informationen von Datev (Stand: 10.06.2020) bezüglich der Konten und BU-Schlüssel vor. Für den vollen Steuersatz 16% gibt es im Datev Kontenrahmen bereits Konten, die noch von vor der Anhebung der Mehrwertsteuer von 16% auf 19% im Jahr 2007 stammen. Für den ermäßigten Steuersatz 5% gibt es jedoch noch keine Konten, ein BU-Schlüssel ist ebenfalls noch nicht vorhanden.  

Sobald die Kontenrahmenänderungen von Datev veröffentlicht wurden, werden wir auf dieser Seite informieren. Weitere Details könnt ihr bei Datev nachlesen.

UPDATE: Nach aktuellem Stand wird Datev voraussichtlich am 30.06.2020 eine neue Programmversion bereitstellen. Ab dem 01.07.2020 sollen die Kontenrahmenänderungen und ein neuer Steuerschlüssel für 5% bereitstehen. Details dazu hier.

Stand 22.06.2020: Vorläufige Änderungen DATEV-Kontenrahmen 2020 aufgrund geplanter befristeter Umsatzsteuersenkung vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 wurden hochgeladen.

Stand 01.07.2020: Datev hat gestern Abend um 18:30 eine neue Programmversion bereitgestellt. Die neuen Konten und BU-Schlüssel wurden veröffentlicht. Details dazu hier.

Hinweis: Wir werden die neuen Datev Konten und Anpassungen am Datev Export mit der Version 20.03.4 bereitstellen. Es kann in der Zwischenzeit zu einem Buchungsfehler beim OP Erzeugen kommen, da die neuen Konten noch nicht eingepflegt wurden. Für Belege ab 01.07 sollte auch erst einmal kein Export durchgeführt werden, bis die Änderungen live sind.


Muss ich Änderungen in der Kontenzuordnung vornehmen?

Nein, nur wenn erforderlich. Wir werden für die neu angelegten Steuersätze die Steuer- sowie Erlös- und Aufwandskonten im Kontenplan hinzufügen und die Default-Konten in der Steuerkontenzuordnung hinterlegen, sobald die Konten von Datev bekannt sind.

Haltet ggf. Rücksprache mit dem Steuerberater und lasst die Standardkonfiguration nach dem Update prüfen, ob Anpassungen notwendig sind. 


Sind manuelle Anpassungen in weclapp erforderlich?

Es sind nach dem Update ggf. manuelle Anpassungen in der Kontenmatrix oder bei Buchungsvorlagen notwendig, darüber werden wir aber noch ausführlich im Changelog informieren. 

Bei Verträgen, wiederkehrenden Rechnungen und Rahmenbestellungen werden wir die Steuersätze nicht einfach mit den neuen Steuersätzen überschreiben. Wir werden jedoch Massenaktionen zum Ändern der Steuersätze bereitstellen, sodass diese bequem von euch angepasst werden können. 

Kann ich jetzt schon etwas in weclapp für die Mehrwertsteuersenkung vorbereiten? 

Bruttopreise anpassen

Wenn ihr die Mehrwertsteuersenkung an eure Endkunden weitergeben möchtet, könnt ihr eure Brutto-Verkaufspreise für den Zeitraum vom 01.07. bis 31.12.2020 anpassen. Dazu habt ihr verschiedene Möglichkeiten: 


1. Import-/ Export-Wizard: Exportiert zunächst die Artikelpreise. Entfernt zuerst alle Netto-Verkaufspreise (Spalte L filtern nach Netto-Vertriebswegen) und alle Bezugsquellen-Preise (Spalten C+D Lieferantenname und -nummer sind gefüllt). Danach könnt ihr die Bruttopreise in der csv- Datei anpassen, in dem ihr in Excel eine Formel verwendet und sich die reduzierten Bruttopreise berechnen lassen. Gebt als Startdatum den 01.07.2020 an, die aktuell gültigen Brutto-Verkaufspreise werden durch den Import mit dem Enddatum 30.06.2020 versehen. 


2. API: Über die API könnt ihr über den Endpunkt /article im Bereich articlePrice die Verkaufspreise wie gewünscht anpassen. 


3. Massenaktion auf Artikelübersicht > Preiskalkulation durchführen: Für alle Artikel könnt ihr über die Massenaktion die neuen Verkaufspreise basierend auf dem aktuellen VK-Preis für Brutto-Vertriebswege berechnen lassen. Dazu muss jedoch ein entsprechender Preiskalkulations-Parameter in den Artikeleinstellungen angelegt werden. Details dazu hier: Wie funktioniert die Preiskalkulation? 

Hinweis: Bei Senkung von 19% auf 16% sind die Bruttopreise nicht um 3% zu reduzieren, sondern um 2,52%. Für 7% auf 5% beträgt die Reduktion 1,87%. Diese Option macht nur Sinn, wenn keine abweichenden Preiskalkulation-Parameter am Artikel oder an der Warengruppe hinterlegt sind.

Erbrachte (Teil-)leistungen bzw. -lieferungen bis zum 30.06 abrechnen

Wir empfehlen euch, soweit möglich, alle bis zum 30.06.2020 erbrachten Leistungen (z.B. Teillieferung eines Auftrags), die noch mit 19% bzw. 7% besteuert werden, abzurechnen.

weclapp unterstützt euch bei der Ermittlung des korrekten Steuersatzes, aber diese Maßnahme erleichtert euch die Umstellung und führt zu weniger Fehlern bei der Erstellung der Rechnung nach dem 30.06.2020.

Dauerleistungen, langfristige Verträge und Vereinbarungen prüfen

Bei Dauerleistungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist entscheidend, ob abgrenzbare Teilleistungen vorliegen. Hierbei muss auf eine Korrektur der Abrechnungen geachtet werden.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema bei ITscope: Steuerwahnsinn für Managed Service Provider: Welche Herausforderungen die kurzfristige Senkung mit sich bringt – und welche Lösungsansätze existieren

Bitte prüft auch eure langfristigen Verträge, die als Rechnungen gelten, auf möglicherweise notwendige Anpassungen oder Ergänzungen.

Bestehende Vereinbarungen sollten auch dahingehend geprüft werden, ob eine Brutto- oder Netto-Vereinbarung getroffen wurde.

Haltet im Zweifelsfall Rücksprache mit eurem Steuerberater, was es zu beachten gilt. Weitere Details zu Abgrenzungsthematiken findet ihr im Entwurf des BMF-Schreibens (Stand: 26.06.2020).

Einen hilfreichen Artikel zum Thema findet ihr auch bei Haufe: Herausforderungen durch die Absenkung des Umsatzsteuersatzes 2020


Was muss ich als Online-Händler zusätzlich beachten?

Die Mehrwertsteuersenkung ist natürlich auch im Shop umzusetzen. Wir haben euch eine Übersicht mit nützlichen Links der einzelnen Shopsysteme und Marktplätze zusammengestellt.

Mehrwertsteuersenkung: Allgemeine Hinweise zu Shops & Marktplätzen

Dort findet ihr hilfreiche Anleitungen, welche Anpassungen in euren Shops vorzunehmen sind. Wendet euch bei Rückfragen am besten direkt an euren Shopanbieter.

Fazit

Ihr müsst erst einmal nichts in weclapp anpassen. Wir bemühen uns, das System möglichst ohne viel Umstellungsaufwand für euch auf die Mehrwertsteuersenkung vorzubereiten.  

Wir empfehlen euch jedoch, erbrachte Leistungen noch bis zum 30.06.2020 abzurechnen, um die Umstellung zu erleichtern. Zudem solltet ihr Rücksprache mit dem Steuerberater halten, welche Anpassungen ggf. bei langfristigen Verträgen erforderlich sind.

Sollten weitere manuelle Anpassungen von eurer Seite, wie bereits oben angekündigt, notwendig sein, werden wir euch frühzeitig benachrichtigen und Unterstützung anbieten. 

Wir werden euch auf dieser Seite fortlaufend informieren. Den Releasetermin sowie nähere Details zum Update werden wir euch ebenfalls noch zukommen lassen. 

Aufgrund der geplanten Mehrwertsteuersenkung rechnen wir mit einem höheren Supportaufkommen. Wir bitten euch um Geduld und Verständnis, wenn Anfragen nicht sofort beantwortet werden können – vielen Dank.


Quellen:

1 https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/licht-und-schatten-beim-konjunkturpaket-der-bundesregierung-28086

2 https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/absenkung-des-mehrwertsteuersatzes-2020-probleme-in-der-praxis_168_517790.html

3 https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Steuerrecht/Absenkung-der-Umsatzsteuer/

8 thoughts on “Mehrwertsteuersenkung vom 01.07. bis 31.12.2020”
  • Petra says:

    Danke und großes Lob für diese umfang- und hilfreichen Informationen die Ihr euren Usern so zeitnah zur Verfügung stellt. Das nenn ich Kundennähe und Transparenz! Daumen hoch!!

    Juni 15, 2020 at 10:46 am
    • Hallo Petra,
      vielen Dank für deine lieben Worten. Die Mehrwertsteuersenkung stellt uns alle vor große Herausforderungen, aber wir tun unser Bestes um euch hier bestmöglich zur Seite zu stehen. Diese Seite wird in den kommenden Tagen noch mit allen wichtigen und neuen Informationen aktualisiert.

      Liebe Grüße
      Selina

      Juni 15, 2020 at 1:35 pm
  • Maike says:

    Hallo zusammen,
    wir verschicken direkt am 01.07. wiederkehrende Rechnungen. Werden diese dann automatisch mit den 16% verschickt?

    Juni 17, 2020 at 8:02 am
    • Hallo Maike,
      das kommt ganz auf eure Einstellungen an. Damit ihr euch ebenfalls bestmöglich vorbereiten könnt, werden wir euch rechtzeitig den Changelog sowie eine Checkliste mit allen Details und notwendigen Schritten zukommen lassen. Im Einzelfall sind manuelle Anpassungen durch euch notwendig.

      Liebe Grüße
      Selina

      Juni 17, 2020 at 9:31 am
  • Oliver says:

    Wir schreiben überwiegend wiederkehrende Rechnungen für die zur Verfügungstellung einer monatlich regelmäßigen Leistung. Die Rechnung wird zu Beginn des Leistungszeitraums als Jahresleistung gestellt. Wir haben daher schon im abgelaufenen Jahr Rechnungen mit einer MwSt. von 19% gestellt, die Leistungszeiträume nach dem 01.07.2020 beinhalten. Gleiches gilt für Rechnungen, die wir in der ersten Jahreshälfte 2020 gestellt haben, während Jahresrechnungen ab dem 01.07.2020 dann auch Leistungszeiträume aus 2021 beinhalten, die wieder zu einem anderen MwSt. Satz ausgewiesen werden müssten.

    Wie gehen wir mit diesen Fällen um…?
    Müssen alte Rechnungen storniert und mit einer Abgrenzung neu erstellt werden?
    Wird es mehrere MwSt. Sätze auf einer Rechnung geben können, oder werden wir die Rechnungen der zweiten Jahreshälfte abgrenzen und auf 2 Rechnungen aufteilen müssen?

    Juni 18, 2020 at 6:25 am
  • Ottmar says:

    Danke für die wirklich gut aufbereiteten Informationen! Ich kann selbst gut nachvollziehen, wieviel Aufwand an Softwareanpassung – und -entwicklung für Euch diese Änderungen bedeuten. Dass Ihr dann auch noch die Informationen für die Anwender so gut und verständlich aufbereitet bereitstellt, spricht für ein gutes Team und großer Kundennähe! Dank und Lob an alle!

    Juni 25, 2020 at 11:23 pm
    • Hallo Ottmar,
      vielen Dank für dein Lob. Unsere Entwicklung und das Produktmanagement hat viel Mühe und Zeit in die neuen Anpassungen gesteckt und da freut uns das natürlich von dir zu hören.
      Liebe Grüße,
      Selina

      Juni 26, 2020 at 7:32 am
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