Sammelabrechnung von Verträgen
Mehrere Verträge zu einem Vertragspartner können per Sammelrechnung abgerechnet werden, doch dafür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Folgende Punkte müssen bei den Verträgen übereinstimmen, damit die Sammelabrechnung funktioniert:
- Abrechnungstyp (Ausnahme: “Rechnung erzeugen vor Abrechnungsperiode” und “Rechnung erzeugen nach Abrechnungsperiode” werden zusammen abgerechnet, wenn die anderen Punkte übereinstimmen)
- Abrechnungstag
- gewünschter Status
- Hauptverantwortlicher
- Vertriebsweg
- Zahlungsbedingungen
- Zahlungsart
- abweichende Umsatzsteuer
- Währung
- Handelssprache
- Kopfrabatt und Kopfzuschlag