Liebe Community,
das Thema Steuern spielt eine zentrale Rolle in Unternehmen und dabei unterstützen wir euch. Über die Steuerregeln könnt ihr bestimmen, welche Steuer im Beleg gesetzt wird. Damit die Anlage von Steuern für euch einfacher und transparenter wird, werden wir die vorhandenen Steuerarten von 6 auf 4 reduzieren. Zur Auswahl wird es nur noch die Steuerarten „Mehrwertsteuer“, „Vorsteuer“, „Umgekehrte Steuerschuld (EK)“ und „Einfuhrumsatzsteuer“ geben.
Wozu dient die Steuerart in weclapp?
Die Steuerart bestimmt, ob die Steuer in Verkauf- oder Einkaufsbelegen auswählbar ist. Für die Steuerart „Umgekehrte Steuerschuld (EK)“ gibt es zusätzlich eine spezielle Buchungslogik, damit hier gleichzeitig ein Umsatzsteuer- und ein Vorsteuerkonto Konto bebucht wird. Einfuhrumsatzsteuer ist eine Spezialsteuer bzw. eine Steuer an sich, weshalb sie eine eigene Steuerart hat.
Welche Steuerarten werden umgestellt?
Die Steuerarten „Steuerfrei“ und „Reverse Charge (VK)“ wird es in Zukunft nicht mehr geben. Für steuerfreie Sachverhalte ist eine „Mehrwertsteuer” oder „Vorsteuer“ mit Wert 0% anzulegen.
Bereits mit Release 22.15.1 (siehe Changelog) wurde die Steuerart „Reverse Charge (VK)“ in allen Systemen auf Steuerart „Mehrwertsteuer“ geändert. Die Funktionalität ist dieselbe wie vorher, es wird lediglich eine andere Steuerart unter Grundeinstellungen > Steuern angezeigt.
In neu registrierten Systemen (ab dem 11.08.2022) ist bereits im Standard die Steuerart „Steuerfrei“ nicht mehr vorhanden, d.h. diese Systeme sind von der Umstellung nicht betroffen.
Wann erfolgt die Steuerfrei-Umstellung in meinem System und muss ich dazu etwas vorbereiten?
In allen weclapp Systemen, die vor dem 11.08.2022 erstellt wurden, erfolgt die Steuerfrei-Umstellung im Zeitraum 17.10 – 17.11.2022 sukzessive durch uns. Dabei wird die Steuerart „Steuerfrei“ auf „Vorsteuer“ oder „Mehrwertsteuer“ gesetzt.
Ihr müsst dazu keine Vorkehrungen in eurem System treffen. Durch die automatisierte Umstellung kommt es in eurem System zu keinen Einschränkungen und ihr könnt währenddessen normal weiterarbeiten.
Was passiert genau bei der Steuerfrei-Umstellung?
Der Steuerart „Steuerfrei“ konnte bisher sowohl in Verkaufs- als auch in Einkaufsbelegen verwendet, jedoch nur ein Buchungskonto hinterlegt werden. In einigen Systemen kam es daher dazu, dass bspw. an der Steuer ein Erlöskonto hinterlegt war, diese jedoch aus Versehen in einem Einkaufsbeleg, welcher standardmäßig auf ein Aufwandskonto gebucht wird, verwendet wurde.
Um solche und ähnliche Konstellationen in Zukunft zu vermeiden und Fehler bei der Steuerauswahl zu reduzieren, bekommt die Steuer entweder die Steuerart „Mehrwertsteuer“ oder „Vorsteuer“, damit die Verwendung eindeutig ist.
Buchhaltung eingerichtet und Standard-Kontenrahmen SKR03/SKR04 verwendet:
Je nachdem, ob an der Steuer ein Erlös- oder Aufwandskonto in der Kontenzuordnung hinterlegt ist, wird die Steuerart „Mehrwertsteuer“ bzw. „Vorsteuer“ gesetzt.
Danach wird geprüft, an welcher Stelle die Steuer verwendet wurde. Sollte die Verwendung zur gesetzten Steuerart passen, sprich Steuern mit Steuerart „Mehrwertsteuer“ nur mit Verkaufsbelegen verknüpft sein bzw. umgekehrt „Vorsteuern“ nur in Einkaufsbelegen gesetzt sein, wird unter Grundeinstellungen > Steuern lediglich eine andere Steuerart als vorher angezeigt.
Passt die Steuerart nicht zur Verwendung, wird die Steuer dupliziert. Nach der Umstellung wird es die Steuer einmal mit der Steuerart „Mehrwertsteuer“ und einmal mit der Steuerart „Vorsteuer“ geben. Die „Mehrwertsteuer“ wird mit den Verkaufsbelegen und die „Vorsteuer“ mit den Einkaufsbelegen, in denen die Steuer verwendet wurde, verknüpft.
Keine Buchhaltung eingerichtet oder anderer bzw. individueller Kontenrahmen:
Sofern die Buchhaltung nicht eingerichtet oder ein anderer bzw. individueller Kontenrahmen verwendet wird, wird bei den Steuern nur die Verwendung berücksichtigt, um die Steuerart zu bestimmen. Wurde die Steuer nur in Verkaufsbelegen gesetzt, wird auf „Mehrwertsteuer“ geändert bzw. umgekehrt bei Verwendung nur in Einkaufsbelegen auf „Vorsteuer“.
Auch hier wird bei Verwendung eines Steuersatzes sowohl im Verkauf als auch im Einkauf die Steuer dupliziert und mit der jeweils anderen Steuerart neu angelegt. Die Belege werden mit der entsprechenden Steuer verknüpft, sodass in Verkaufsbelegen nur “Mehrwertsteuern” und in Einkaufsbelegen nur “Vorsteuern” verwendet werden.
Wichtige Hinweise:
- Buchungen werden NICHT rückwirkend geändert.
- Es wird lediglich die neu angelegte Steuer technisch im Hintergrund mit den entsprechenden Belegen verknüpft. Am buchhalterischen Sachverhalt oder am erzeugten Rechnungsdokument ändert sich dadurch nichts.
- Die neu angelegte Steuer hat eine andere ID in der API.
- Bei der duplizierten Steuer werden KEINE Konten, KEINE USt-Va Kennziffer und auch KEINE BU-Schlüssel übernommen. Diese Einstellungen sollten vom Anwender geprüft und bei Bedarf nachgepflegt werden.
- Sollte die neu erzeugte Steuer in Zukunft nicht weiter verwendet werden, weil es sich in der Vergangenheit schlicht um eine Fehlverwendung gehandelt hat, empfehlen wir die Steuer umzubenennen und mit “nicht verwenden” o.ä. zu kennzeichnen. Damit die Steuer im Dropdown bei der Steuerauswahl im Beleg ganz unten erscheint, kann man diese bspw. auch mit Z zu Beginn benennen.
- Eine Funktion, um nicht mehr verwendete Steuersätze zu deaktivieren, ist in Planung. Auf unserem Ideenportal könnt ihr für die Idee “Alte Steuern ausblenden” abstimmen. Alternativ könnt ihr uns auch direkt Feedback an ideas@weclapp.com senden.
Ausblick Steuermatrix: Mehr vorkonfigurierte Steuerregeln und neue Parameter “Artikelkennzeichen” und “USt-ID”
Die automatisierte Steuerfrei-Umstellung ist Vorbereitung für unsere neue Steuermatrix, die euch in Zukunft flexiblere und benutzerfreundlichere Konfigurationsmöglichkeiten bietet. Neben verbesserten Standard-Einstellungen wird die vorhandene Steuermatrix um neue Parameter wie “Artikelkennzeichen” und “USt-ID” erweitert.
Welche tollen Features die neue Steuermatrix beinhaltet, könnt ihr im Detail auf unserer Roadmap nachlesen.