weclapp bietet dir die Möglichkeit auf der Verkaufs- und Einkaufsseite offene Posten beliebig zu splitten. Durch das Splitten der offenen Posten kannst du vereinbarte Ratenzahlungen mit deinen Lieferanten oder Kunden abbilden.
Was Sie wissen sollten
- Ein OP kann nur gesplittet werden, wenn noch keine Zahlungen oder Verrechnungen durchgeführt wurden
- Der offene Posten muss zunächst durch den Workflow Schritt “Offenen Posten erzeugen” ganz normal erzeugt werden
- Die Splittung erfolgt in der OP Liste über die Detailansicht eines offenen Postens
- Ein offener Posten kann in beliebige Einheiten gesplittet werden
- Nach dem Splitten wird der eine offene Posten in mehrere diesem untergeordnete offene Posten aufgeteilt. Jeder untergeordnete offene Posten kann bei Bedarf weiter gesplittet werden. Der Hauptposten kann nicht noch einmal gesplittet werden
- Das Splitten ist nur einmal pro OP möglich
- gesplittete offene Posten können in der Übersicht der offenen Posten wieder gelöscht werden. Werden alle untergeordneten offenen Posten eines Hauptpostens gelöscht, wird der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt
- Für jeden neu erzeugten offenen Posten kannst du individuell das Fälligkeitsdatum oder den Betrag anpassen
Wie Sie vorgehen
- Erzeuge den offenen Posten bspw. einer Verkaufsrechnung
- Gehe zu Verkauf > OP-Liste (Ausgang)
- Suche den offenen Posten durch geeignete Filterkriterien (z.B. Belegnummer) und öffne diesen in der Detailansicht durch Klick auf das Bleistift-Symbol
- Unter dem Reiter Einstellungen kannst du nun den Betrag des geöffneten offenen Postens in mehrere Einheiten splitten
- Die Summe aller Einheiten muss am Ende exakt dem Betrag des ursprünglichen offenen Postens entsprechen. Eventuelle Differenzen werden dir in der Maske direkt angezeigt
- Klicke nun auf Speichern, um die Splittung durchzuführen
- Du wirst nun in der Liste der offenen Posten zu dem ursprünglichen Beleg mehrere offene Posten zu sehen bekommen. Wenn notwendig, kannst du auch im Nachgang jetzt die neuen offenen Posten öffnen und deren Fälligkeit noch einmal anpassen
Teilzahlung, Abschlagszahlung