Die Verzugszinsberechnung kann unter Globale Einstellungen > Finanzen > Verzugszinsberechnung aktiviert werden.
Was sind Verzugszinsen und wann können Sie verlangt werden?
Verzugszinsen können bei einem Zahlungsverzug veranschlagt werden und sind dabei tageweise ab dem Tag des Verzugsbeginns fällig. Die Verzugszinsen werden aus Basiszinssatz + Verzugszinssatz berechnet und hängen von der Art des Geschäfts ab: B2B oder B2C.
Verzugszinsen werden erst dann verlangt, wenn tatsächlich ein Zahlungsverzug besteht:
- Die 30-Tage-Frist: Wenn 30 Tage nach Zugang der Rechnung noch keine Zahlung erfolgt ist, kommt der Kunde automatisch in Verzug oder
- Vertraglichen Vereinbarung mit Zahlungsziel: Das Zahlungsziel ist verstrichen und damit überfällig oder
- Der Rechnungssteller schickt eine Mahnung und fordert zur Zahlung auf.
Genauere Regelungen finden sich in § 286 BGB (Verzug des Schuldners).
Für die Berechnung in weclapp hat dies folgende Auswirkung:
Ist die Verzugszinsberechnung in den Einstellungen aktiviert, werden Verzugszinsen ab der zweiten Mahnstufe berechnet.
Wie kann die Verzugszinsberechnung aktiviert werden?
Aktiviere die Verzugszinsberechnung unter Globale Einstellungen > Finanzen > Verzugszinsberechnung.
Über Hinzufügen kannst du die Verzugszinsen konfigurieren:
- Gültig ab* & Gültig bis:
- Die Verzugszinsen benötigen ein Valutadatum. Bei der Berechnung der Verzugszinsen können mehrere Zinssätze veranschlagt werden, sofern der Verzug über einen längeren Zeitraum mit unterschiedlicher Gültigkeit läuft.
- Basiszinssatz*:
- Der Basiszinssatz (oder kurz Basiszins) wird halbjährlich jeweils zum 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres durch die Deutsche Bundesbank angepasst. Der Basiszinssatz ist die Grundlage für die Berechnung der Verzugszinsen. Die aktuellen Basiszinssätze nach § 247 BGB findest du hier
- Prozentpunkte über Basiszins bei Geschäftskunden*:
- Bei Handelsgeschäften liegt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte (8 %-Punkte bei Verzugsbeginn vor dem 29.07.2014) über dem Basiszinssatz. Ein Handelsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, bei dem kein Verbraucher beteiligt ist. Ist in der VK-Rechnung ein Netto-Vertriebsweg gesetzt, wird dieser Zinssatz angewendet, um die Verzugszinsen zu berechnen.
- Prozentpunkte über Basiszins bei Privatkunden*:
- Bei Verbrauchergeschäften liegt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Ein Verbrauchergeschäft ist ein Rechtsgeschäft, bei dem mindestens ein Verbraucher beteiligt ist. Es handelt sich um sämtliche Geschäfte, die ein Verbraucher zu (überwiegend) privaten Zwecken abschließt. Ist in der VK-Rechnung ein Brutto-Vertriebsweg gesetzt, wird dieser Zinssatz angewendet, um die Verzugszinsen zu berechnen.
Beispiel – Berechnung Verzugszinsen für einen Geschäftskunden
Der Kunde hat im Dezember 2019 eine Rechnung über 1.000 € netto erhalten (Geschäftskunde). Die Rechnung ist zum 02.01.2020 fällig.
Dem Kunde wurde am 02.01.2020 die erste Zahlungserinnerung zugeschickt. Die zweite Mahnung wird zum 03.02.2020 an den Kunden versendet. (Das Jahr 2020 ist ein Schaltjahr). In der zweiten Mahnung werden die Verzugszinsen aufgeführt.
Handelsgeschäft
Zusammenfassung | Tage | Zinssatz | Zinsertrag |
---|---|---|---|
02.01.2020 – 03.02.2020 | 33 | 8,12% | 7,32 € |
02.01.2020 – 03.02.2020 | 33 | 7,32 € | |
Ausgangsbetrag | 1.000,00 € | ||
Gesamtbetrag | 1.007,32 € |
Für jeden Tag ab 04.02.2020 (Tageszins) fallen 0,22 € Zinsen bei einem Zinssatz von 8,12 % an.
Die Verzugszinsen werden in der Mahnlauf-Übersicht und im Mahndokument ausgewiesen:
Mahnlauf-Übersicht:
Mahndokument: