Sammelabrechnung von Verträgen
Mehrere Verträge zu einem Vertragspartner können per Sammelrechnung abgerechnet werden, doch dafür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Folgende Punkte müssen bei den Verträgen übereinstimmen, damit die Sammelabrechnung funktioniert:
- Vertragspartner
- Abweichender Rechnungsempfänger
- Abweichende Rechnungsadresse (falls vorhanden)
- Abweichende Lieferadresse (falls vorhanden)
- Vertriebsweg
- Handelssprache
- Abweichende Umsatzsteuer
- Währung
- Gewünschter Status
- Hauptverantwortlicher
- Provision Vertriebspartner (auf Kopfebene)
(Anmerkung: falls es sich um einen Vertriebspartner mit prozentualem Wert handelt, muss dieser ebenfalls übereinstimmen) - Zahlungsbedingungen
- Zahlungsart
- SEPA Lastschriften Mandat (falls Lastschrift)
- Abrechnungstyp
(Ausnahme: “Rechnung erzeugen vor Abrechnungsperiode” und “Rechnung erzeugen nach Abrechnungsperiode” werden zusammen abgerechnet, wenn die anderen Punkte übereinstimmen) - Abrechnungstag
- Abrechnungsgruppen auf Positionsebene (falls vorhanden)
- Kopfrabatt
- Kopfzuschlag
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