Das Vereinigte Königreich ist am 01.02.2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Bis Jahresende gilt noch eine Übergangsphase, in der sich für Unternehmen nichts ändert. Ab dem 01.01.2021 wird es weitreichende Änderungen geben.
Was ist nach der Übergangsphase ab 01.01.2021 zu beachten?
Unabhängig vom Ausgang der laufenden Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sind einige Punkte bekannt, auf die man sich bereits jetzt vorbereiten kann.
Wichtige Informationsseiten für Unternehmen haben wir hier für euch gesammelt:
- Webseite der Europäischen Kommission: Dort kannst du dir eine nützliche Checkliste für Unternehmen herunterladen.
- Webseite der Bundesregierung: Generelle Infoseite der Bundesregierung zum aktuellen Stand der Brexit-Verhandlungen.
- Webseite des Bundesministeriums der Finanzen: Auf der Seite findest du alle relevanten Informationen zu Steuern, Zoll und Finanzmarkt.
- Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: Wichtige Informationen für Unternehmen und die Nummer zum Brexit-Info-Telefon gibt es auf dieser Seite.
- Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Hier sind hilfreiche FAQs für deutsche Unternehmen im Vereinigten Königreich.
- Webseite des Zolls: Alles rund um das Thema Brexit und Zoll.
- Webseite des Statistischen Bundesamtes: Über Auswirkungen auf die Außenhandelsstatistik kannst du dir hier informieren und das neue Länderverzeichnis 2021 einsehen.
Generelle Auswirkungen auf den Warenverkehr
Sofern du Waren aus dem Vereinigten Königreich erwirbst oder dort vertreibst und bisher wenig Erfahrung mit dem Handel mit Drittländern hast, solltest du dich mit folgenden Themen vertraut machen:
- Pflichten der Importeure/Exporteure
- EU-Zollvorschriften
- Ursprungsregeln
- Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuer
- Bescheinigungen/Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Produkten
- Etikettierung/Kennzeichnung von Waren
- Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
Weiterführende Informationen zum Thema Warenverkehr findest du in der Checkliste der EU Kommission zur Vorbereitung auf den Brexit.
Hilfreiche Tipps zum Brexit gibt es auch auf der Webseite des Zolls.
Versand mit Shipcloud
Grundsätzlich werden deine Warensendungen in und aus dem Vereinigten Königreich zollpflichtig. Für die Ein- und Ausfuhren werden Zollanmeldungen erforderlich sein und es müssen Exportdokumente wie z.B. Handelsrechnung, CN22- oder CN23-Formular erstellt werden. Details dazu bei unserem Partner Shipcloud:
“Der Brexit und mögliche Auswirkungen für Ihren Versand mit Shipcloud”
“Tipps zur Erstellung einer Zollinhaltserklärung (CN23/CN22) mit Shipcloud”
“UPS: Versand in ein Nicht-EU Land”
Solltest du Shipcloud nutzen, wendet euch bei Fragen bitte direkt an den Shipcloud Support.
Paketversand nach UK
Hier findest du alle relevanten Infoseiten der verschiedenen Versanddienstleister im Überblick:
Deutsche Post: Häufig gestellte Fragen zum Auslandsversand
DPD: Brexit Aktuelle Informationen
GLS: Brexit Informationen zum Paketversand nach UK
Handel via Amazon
UK wird zum 01.01.2021 aus dem PAN-EU-Programm ausscheiden. Amazon empfiehlt, die Lagerbestände für UK und für die anderen PAN-EU separat zu steuern. Eine automatische Verteilung zwischen UK und EU wird Amazon nicht mehr vornehmen. Amazon hat eine Hilfeseite zusammengestellt, auf der du alles Wichtige zum Brexit findest.
Weiterführende Artikel zum Thema:
“Brexit und Amazon – Was ändert sich durch den Austritt von UK aus PAN EU für den Amazon Händler?”
“Brexit: Amazon gibt Änderungen bei FBA und EFN bekannt”
Erbringung von Dienstleistungen
Neben Auswirkungen auf den Warenverkehr hat der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU auch Konsequenzen für das Erbringen von Dienstleistungen. Solltest du Dienste in Anspruch nehmen, die von im Vereinigten Königreich ansässigen Unternehmen durchgeführt werden, solltest du prüfen, ob dein Dienstleister auch über die erforderlichen Lizenzen bzw. Genehmigungen für die Erbringung von Dienstleistungen in der EU verfügt.
Weiterführende Informationen zum Thema Erbringung von Dienstleistungen findest du in der Checkliste der EU Kommission zur Vorbereitung auf den Brexit.
Was könnt ihr in weclapp vorbereiten?
Ab 01.01.2021 ist das Vereinigte Königreich steuerlich als Drittland zu behandeln. Bei Lieferungen nach UK handelt es sich nicht mehr um innergemeinschaftliche Lieferungen. Waren, die aus UK bezogen werden, sind keine innergemeinschaftlichen Erwerbe mehr, sondern unterliegen der Einfuhrumsatzsteuer. Weitere Details hier: “Folgen für die Umsatzsteuer?”
Das BMF hat ebenfalls ein Schreiben über die Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und die Auswirkungen auf die Umsatzsteuer veröffentlicht. Das BMF-Schreiben vom 10.12.2021 kannst du dir auf der Seite des Bundesfinanzministeriums herunterladen.
Damit in weclapp der richtige Steuersatz im Beleg initialisiert wird, kannst du unter Grundeinstellungen > Steuern bei Bedarf deine Steuerregeln für UK händisch anpassen.
- Bestehende Regeln für Absender-/Empfängerland UK, bei denen der Steuersatz “steuerfreie EG-Warenlieferung” verwendet wird, mit Enddatum 31.12.2020 versehen
- Neue Steuerregeln für Absender-/Empfängerland UK mit Startdatum 01.01.2021 mit Steuersatz “Steuerfrei Drittland VK bzw. EK” manuell anlegen
Lest dazu am besten unser FAQ: Wie funktioniert die Steuermatrix und wie kann ich Steuerregeln konfigurieren?
So könnte eine mögliche Konfiguration für Standardland Deutschland aussehen:
Verkauf
Absenderland: UK
Empfängerland: UK
Einkauf
Absenderland: UK
Empfängerland: UK
Die oben abgebildeten Steuerregeln sollen lediglich einen Eindruck vermitteln, wie man sie anlegen könnte und sind nicht vollständig konfiguriert. Die Steuerregeln sind grundsätzlich durch den User selbst zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Bitte informiere dich auch über etwaige Sonderregelungen für Nordirland und halte im Zweifelsfall immer Rücksprache mit deinem Steuerberater.
Nordirland
Nordirland wurde mit Version 20.07.4 zur Länderliste hinzugefügt und kann in den Steuerregeln und bei der Adressauswahl verwendet werden.
Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU unterliegen Umsätze:
- im Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Großbritannien sowie im Dienstleistungsverkehr mit Nordirland den für das Drittlandsgebiet geltenden Vorschriften zur Umsatzsteuer.
- im Warenverkehr mit Nordirland den für den innergemeinschaftlichen Handel geltenden Vorschriften zur Umsatzsteuer.
Quelle: BMF-Schreiben vom 10.12.2020
Wenn bei den Steuerregeln eine Regel mit Empfänger-/Absenderland EU angelegt ist, wird diese auch für Nordirland angewendet. Das Land “Vereinigtes Königreich” wird bei der Regel mit Empfänger-Absenderland EU nicht mehr berücksichtigt.
Anpassungen Intrastat Auswertung (Beta-Feature): neuer Ländercode “XI” für Nordirland ergänzt
- Warenverkehr zwischen DE und Nordirland ist weiterhin über Intrastat anzumelden. Ab dem Berichtsmonat Januar 2021 ist der neue Ländercode “XI” für Nordirland zu verwenden.
- Ländercode “GB” bleibt erhalten und bezieht sich je nach Kontext entweder auf das gesamte Gebiet des Vereinigten Königreichs (beispielsweise bei der Angabe des Ursprungslandes im Rahmen von Intrastat Meldungen) oder auf das Gebiet des Vereinigten Königreichs ohne Nordirland.
Quelle: Statistisches Bundesamt