weclapp erkennt innergemeinschaftliche Lieferungen, wobei die Auswahl des richtigen Steuersatzes hochgradig individuell ist. Ist der Steuersatz steuerfreie EG-Warenlieferung ausgewählt, erfolgt von weclapp eine Überprüfung, ob die eingegebenen Daten vollständig sind.
Nachweis der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen (EG-Lieferungen)
Unternehmen, die Ware an andere europäische Länder versenden, können die Lieferung als innergemeinschaftliche Lieferung (gemäß § 4 Nr. 1b i. V. m. § 6a UStG) steuerfrei behandeln. Bitte beachten Sie die materiellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung für innergemeinschaftlichen Lieferungen. Weitere Informationen zum Nachlesen finden Sie hier.
Diese Funktion befindet sich in der experimentellen Phase. Auf Anfrage beim Support (support@weclapp.com) kann die Funktion aktiviert werden.
Erkennung von innergemeinschatlichen Lieferungen (EG-Lieferungen)
Die Erkennung von innergemeinschaftlichen Lieferungen und die Auswahl des richtigen Steuersatzes ist hochgradig individuell, weshalb bei schwierigen Beispielen keine automatische Entscheidung getroffen werden kann. Ist der Steuersatz steuerfreie EG-Warenlieferung ausgewählt, erfolgt von weclapp eine Überprüfung, ob die eingegebenen Daten vollständig sind. Ein Warndreieck wurde speziell für die EG-Lieferung bei der Auswahl der Steuern implementiert, siehe Abschnitt: Welche möglichen Warnhinweise gibt es?
Die Validierung von innergemeinschaftlichen Lieferungen erfolgt nur für weclapp Instanzen mit deutscher Unternehmensadresse.
Welche möglichen Warnhinweise gibt es?
Folgende Validierungen werden aktuell durch das Warndreieck innerhalb der Rechnung abgedeckt:
- Keine Versandadresse angegeben
- Keine Lieferadresse angegeben
- Versandadresse hat keine Postleitzahl
- Lieferadresse hat keine Postleitzahl
- Umsatz kann für diese Versandadresse nicht steuerfrei sein
- Umsatz kann für diese Lieferadresse nicht steuerfrei sein
- Dies ist eine Inlandslieferung und keine Innergemeinschaftliche Lieferung der EU
- Keine USt-IdNr. beim Kunden angegeben
- USt-IdNr. des Kunden ist ungültig
- Keine USt-IdNr. beim Lieferanten angegeben
- USt-IdNr. des Lieferanten ist ungültig
- Unterschiedliche Steuersätze innerhalb des Belegs
Die hier beschriebene Warnhinweise dienen als Hilfestellungen. Das korrekte Ausstellen der Dokumente ist vom Unternehmen sicherzustellen.
Wichtige Hinweise für die Bearbeitung von innergemeinschatflichen Lieferungen in weclapp
- Überprüfung der Steuerregeln für EG-Lieferungen.
- Andruck der “Speziellen Eigenschaft der Steuer” auf den Formularen.
- EG-Lieferungen sind bestmöglich allein stehend abzurechnen,um die Anforderungen einer sortenreinen Rechnung für EG-Lieferungen abzudecken. Dazu zählt u. a. der Andruck der UST-IdNr. des Empfängers sowie der Hinweis “Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung” auf der Rechnung.