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Was bedeutet die Kassensicherungsverordnung und wie wird TSE mit welcappPOS integriert?

505 views 3 August 28, 2020 April 7, 2021 selina

Kassensystem mit TSE

Schon seit Januar 2020 gilt in Deutschland die Kassensicherungsverordnung (kurz: KassenSichV) und ist für alle Unternehmen, die mit digitalen Kassensystemen oder Registrierkassen arbeiten, gültig. Im Zuge der Kassensicherungsverordnung wurden die Richtlinien an die Kassenführung erweitert und neue Anforderungen an digitale Aufzeichnungen gestellt: Es gilt die Kassenmelde- und Belegausgabepflicht. Außerdem müssen alle digitalen Kassensysteme eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (kurz: TSE) haben.  Als Cloud-ERP-Anbieter war uns von Anfang an klar, dass unsere Kassenlösung nur eine hardwareunabhängige sein kann. Daher haben wir uns schon frühzeitig um eine cloudbasierte TSE-Lösung gekümmert.  

Die Vorteile einer solchen Lösung liegen für uns auf der Hand. Keine kostspielige Hardware, kein physisches Medium wie USB-Sticks sowie orts- und geräteunabhängige Datenverfügbarkeit. 

Bei der Auswahl eines passenden Anbieters haben wir uns bewusst für unseren Partner fiskaly entschieden, der auch bereits im April 2019 als erster Anbieter eine funktionsfähige Cloud-TSE veröffentlichte. Der Zertifizierungsprozess der Cloud-TSE hat dazu bereits im August 2019 beim Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) begonnen, ist aber bis zum heutigen Tage leider nicht abgeschlossen. 

Die Zertifizierung verzögert sich ungeplant und ohne Verschulden von fiskaly und weclapp. Unbeachtet dieser Tatsache kann die am 31.03.2021 endende Frist für die Cloud-TSE nicht eingehalten werden und Sie müssen nun als Steuerpflichtiger aktiv werden.


Frist für Cloud-TSE wird nicht verlängert – Nichtbeanstandungsregelung läuft am 31.03.2021 aus! 

hinweis_weclapp_sp_langBis spätestens zum 31.03.2021 müssen Unternehmen, die nicht auf eine hardwarebasierte Sicherung setzen, sondern eine cloudbasierte TSE-Lösung einsetzen, diese implementiert und den Schutz der Anwenderumgebung umgesetzt haben. Die bis Ende März geltende Nichtbeanstandungsregelung, die noch in den meisten Bundesländern galt, wurde nicht verlängert. Eine Übersicht über die Erlasse der Bundesländer zur Regelung der bisherigen Fristverlängerung zur Aufrüstung von Kassen finden Sie nochmal hier. 

Die Entwicklung in diesem Bereich haben wir in den letzten Wochen und Monaten eng begleitet, dennoch ist es durch die Dynamik der letzten Tage leider zu der nun unerwarteten Situation gekommen, dass die bisherigen Allgemeinverfügungen nicht verlängert werden. Hierüber informieren wir Sie nun bestmöglich sowie umfangreich und möchten Ihnen Hilfsmittel zur Verfügung stellen.


Wie wird TSE mit weclappPOS integriert und was muss ich als Kunde tun?

Wir folgen der Empfehlung des Deutschen Steuerberaterverbund e.V. (DStV) sowie Teilen der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft, wie DIHK, BDI, ZDH, HDE und BGA, die dazu raten, umgehend einen Antrag auf Fristverlängerung nach § 148 AO beim zuständigen Finanzamt zu stellen. Diese Anträge müssen individuell und substantiiert dargelegt werden, warum im konkreten Einzelfall eine zeitgerechte Implementierung nicht möglich ist und eine unbillige sachliche Härte gegeben ist. Zusammen mit unserem Cloud-TSE Anbieter fiskaly unterstützen wir Sie bei diesem Vorgehen. Um Ihnen eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen wir Ihnen einen entsprechenden Musterantrag zur Verfügung. Sie finden hier einen Musterantrag für den zu stellenden Antrag inklusive Anlagen. Das Antragsmuster wurde mit großer Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Formulierungshilfe zu verstehen. Das Antragsmuster kann Sie selbstverständlich nicht von der eigenverantwortlichen Prüfung entbinden.

Die technische Umsetzung für die TSE (Technische Sicherheitseinrichtung gemäß KassenSichV) erfolgte mit dem Release 2.20 am 31.03.2021, wodurch jede Kasse in weclappPOS einer eindeutigen Client ID sowie einer TSE ID zugeordnet wird. Bei bereits im Einsatz befindlichen, produktiven Kassen wird die Zuordnung automatisch erfolgen. Für die Freischaltung des Produktivbetriebs von neuen Kassen, können Sie sich einfach an unser Sales- bzw. Supportteam wenden.

Fiskalisierung

Diese Daten, die Sie dann im Backend von weclappPOS finden, benötigen Sie auch für Ihren Antrag auf Fristverlängerung nach § 148 AO. Insgesamt sollten Sie den vorbereiteten Antrag noch um folgende Informationen ergänzen: 

  • Anschrift Ihres zuständigen Finanzamtes 
  • Datum Ihres Schreibens 
  • Anschrift Ihres Unternehmens 
  • Ihre Steuernummer 
  • Datum des ersten Einsatzes von weclappPOS / Zeitpunkt der Anschaffung 
  • TSE-ID & Client-ID der im Backend von weclappPOS hinterlegten eindeutigen Daten, für jede produktive Kasse einzeln (Backend weclappPOS > Standorte > Kassen > Kassenliste > entsprechende Kasse auswählen > Abschnitt Fiskalisierung)
  • Ihre Unterschrift 

Die Zertifizierung steht beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) derzeit noch aus. Maßgeblich für diese Verzögerung ist die Umsetzung eines manipulationssicheren Umgebungsschutzkonzepts, welches vom gleichen BSI erst im Juli (SMAERS 1.0) und November 2020 (SMAERSOperationalEnvironment_V2) mit den benötigten Anforderungen veröffentlicht wurde.

Holen Sie für Einzelfragen fachkundigen Rat ein, etwa von Ihrem Steuerberater und prüfen Sie den Antrag auf Ihre individuelle Situation. Lassen Sie gegebenenfalls entsprechende Anpassungen vornehmen. Handeln Sie umgehend und kontaktieren Sie unser Support-Team gerne bei Fragen.

Musterantrag als Formulierungshilfe für den Antrag nach § 148 AO
Tags:FiskalisierungKasseTSEweclappweclappPOS

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