Mit dem Versandetikett kann über shipcloud die Zollinhaltserklärung (ZIE) hinzugefügt werden. Die Funktion ist nur für bestimmte Versandarten vorhanden: DHL Standard, Deutsche Post Warenpost, UPS Standard und Parcel.One.
Die Zollinhaltserklärung befindet sich in der Open-Beta Phase.
Welche Dokumente werden erzeugt?
Die Zollinhaltserklärung kann mit dem Schritt “Versandetikett erzeugen” hinzugefügt werden. Mit der ZIE wird parallel eine Proformarechnung erstellt. Die Zollinhaltserklärung und Proformarechnung werden zusammen mit dem Versandetikett erstellt. Die Rechnungsnummer wird aus der Proformarechnung entnommen.
DHL Standard sowie PARCEL.ONE erstellen neben dem Versandetikett zusätzlich ein CN23 Dokument. Die Deutsche Post Warenpost erstellt ein Zolldokument CN22, welches das Versandetikett sowie Zollinformationen enthält. UPS erstellt eine Handelsrechnung “Invoice” als Zolldokument.
Wissenswertes & Voraussetzungen für die Zollinhaltserklärung in weclapp
- shipcloud als Versanddienstleister angebunden
- verfügbar für ausgehende weclapp Lieferung (inkl. Kompensationslieferung) mit und ohne Auftragsbezug
- Euro (EUR) als Währung
- Eigener Nummernkreis für Proforma-Rechnungen
- Artikel in der Lieferung: Die ZIE berücksichtigt nur Basisartikel und Lagerartikel, da spezielle Stammdaten benötigt werden. Am Artikel müssen folgende Stammdaten gefüllt sein:
- Zolltarifnummer
- Zollbeschreibung: Detaillierte Beschreibung des Gegenstandes. Sammelbezeichnungen wie “Ersatzteile”, “Muster”, “Nahrungsmittel” usw. sind unzulässig. Die Zollbeschreibung sollte auf Englisch sein. Maximal 256 Zeichen.
- Ursprungsland: Das Land, aus dem die Waren stammen, d. h. in dem sie hergestellt, erzeugt oder zusammengebaut wurden.
- Nettogewicht: Gewicht 0 ist nicht zulässig
- Preis: Preis 0 ist nicht zulässig
Der Preis am Artikel darf fehlen, wenn die Lieferung einen Auftragsbezug hat und der Auftrag den Preis enthält. Verfügt die Lieferung über einen Auftragsbezug, werden die Preise aus dem Auftrag genommen. Eine Lieferung ohne Auftragsbezug bezieht die Preise aus den Artikelstammdaten.
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- Wenn die Lieferung eine Position ohne gewählten Artikel enthält, ist “Zollinhaltserklärung verwenden” auf dem Modalpanel beim Erzeugen des Versandetikettes ausgegraut.
- Verkaufsstücklisten können nicht verwendet werden, da sie die oberen Punkte ganz oder teilweise nicht erfüllen können. Wenn die Lieferung eine Verkaufsstückliste als Position enthält, ist “Zollinhaltserklärung verwenden” auf dem Modalpanel beim Erzeugen des Versandetikettes ausgegraut.
- Die Lieferung kann Freitextpositionen enthalten. Diese werden bei Erstellung der Zollinhaltserklärung übersprungen, da sie die oberen Punkte nicht erfüllen.
- Die Versandarten unterstützten folgende Senderländer: DHL standard (DE), Deutsche Post Warenpost (DE), UPS standard (AT, DE, CH), Parcel.One (AT, DE).
Wissenswertes Proformarechnung
Für die Zollinhaltserklärung wird automatisch eine Proformarechnung erstellt. Die Nummer der Proformarechnung wird in der Zollinhaltserklärung als Rechnungsnummer verwendet. Eine Proformarechnung wird in erster Linie für Zollzwecke ausgestellt und dient dazu, den Wert einer Ware nachzuweisen. Sie stellt KEINE Zahlungsaufforderung dar und hat daher in weclapp auch keinen Einfluss auf die Offene Posten-Liste oder die Buchhaltung.
Es wird ein separater Nummernkreis für Proformarechnungen verwendet, der individuell konfiguriert werden kann.
Um nur die Proformarechnung zu drucken, gibt es eine optionale Workflow-Aktion für Lieferungen „Proforma Rechnung für den Zoll erzeugen”. Wenn ihr diese Option aktiviert, könnt ihr auch direkt in der Lieferung eine Proformarechnung für den Zoll drucken. Dieses Feature steht derzeit nur für Verkauf > Lieferungen bzw. Kompensationslieferungen (ausgehende Lieferung an Kunden) zur Verfügung.
Bitte beachtet, dass bei Warenwerten und Gewichten über 1.000,- EUR und oder 1.000 kg weitere Zolldokumente sowie eine Ausfuhranmeldung beim Zoll erforderlich sind. Die Zollinhaltserklärung ist keine Ausfuhranmeldung im Sinne des Zollrechts. Die Ausfuhranmeldung kann nicht über shipcloud erstellt werden. Die Anzahl der Begleitdokumente kann sich nach Inhalt und Empfängerland unterscheiden.
Allgemeine Hinweise Zoll
Beachte zudem, dass sich diese Grenzwerte auf eine Ausfuhrsendung beziehen. Laut der Dienstvorschrift des Zolls zum Ausfuhrverfahren (VSF A 0610) definiert sich der Begriff „Ausfuhrsendung” auf Basis des Empfängers. Somit können weitere Ausfuhrdokumente erforderlich werden, wenn der Gesamtwarenwert einer Sendung an den Empfänger 1.000, – EUR überschreitet. Eine Aufteilung in mehrere Sendungen befreit daher nicht von der elektronischen Ausfuhranmeldung. Mehr Informationen dazu findet ihr unter zoll.de.
Einige Waren können Einschränkungen unterliegen oder sind ggfs. nicht ausfuhrfähig. Diese Beschränkungen können sich auf bestimmte Waren (z. B. Tiere & Pflanzen, Betäubungsmittel, Waffen usw.) oder Länder beziehen. Bitte informiert euch vor dem Erstellen einer Auslandssendung direkt beim Zoll für welche Länder du zu deiner Sendung Zolldokumente beilegen musst.
Fehlende oder unvollständige Zolldokumente können zu Verzögerungen im Versand führen und zusätzliche Kosten verursachen. Bei falschen oder unklaren Angaben besteht die Gefahr einer Geldstrafe oder der Beschlagnahme der Sendung.
Weitere Informationen findet ihr unter zoll.de
Wie erstelle ich eine Zollinhaltserklärung über weclapp?
Die Zollinhaltserklärung kann in Lieferungen über den Workflowschritt „Versandetikett erzeugen“ erstellt werden (über shipcloud).
Es gelten die Format- & Gewichtvorgaben der jeweiligen Versanddienstleister.
Aktiviere nun die Checkbox “Zollinhaltserklärung verwenden” und klicke auf “Zollinhaltserklärung hinzufügen”.
Befülle nun die benötigten Stammdaten:
- Art der Sendung: Handelswaren, Warenmuster, Dokumente, Geschenke
- Erklärung zum Inhalt: Allgemeine Beschreibung des Inhalts. Wenn die Art der Sendung Handelswaren sind, dann ist die Erklärung zum Inhalt ein Pflichtfeld. Erklärung zum Inhalt sollte auf Englisch sein. Maximal 256 Zeichen.
- Einlieferungsstelle: Ort, an dem das Paket beim Spediteur abgegeben wird. z. B. “Post office, 20099 Hamburg, GERMANY”. Sollte auf Englisch sein. Verwendung ist optional.
- Einlieferungsdatum: Datum der Übergabe beim Spediteur. Ist die Versandart UPS, dann ist dieses Feld ein Pflichtfeld.
- Zollnummer des Absenders: Für Unternehmen in der EU: EORI-Nummer. Wird vorbelegt mit dem Wert im Feld EORI in den Unternehmensdaten.
- Kennnummer des Empfängers: Steuernummer / Umsatzsteueridentifikationsnummer / Zollnummer / EORI des Empfängers. Wird vorbelegt mit dem Wert im Feld EORI in den Kundendaten.
Im Falle der Nutzung von Versandkostenartikeln im Auftrag wird der Wert aus dem Auftrag bezogen und befüllt das Feld “Zusätzliche Kosten/Porto”. Bei DHL Standard ist das Feld “Zusätzliche Kosten/Porto” ein Pflichtfeld. Wenn keine Versandkosten hinterlegt sind, wird das Feld mit 0 vorbelegt.
Weiterführende Links
Versand in ein Nicht-EU-Land: Was habe ich beim Thema Zoll zu beachten?
Tipps zur Erstellung einer Zollinhaltserklärung (CN 23/CN22) mit shipcloud