Mehrwertsteuersenkung vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020
Die Bundesregierung hat am 03.06.2020 ein Konjunkturpaket zur Stärkung der Wirtschaft angesichts der Corona-Krise beschlossen. Darin enthalten ist eine zunächst sechsmonatige Senkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 16% bzw. des ermäßigten Steuersatzes von 7% auf 5%.
Unsere Maßnahmen und die Checkliste mit allen wichtigen Einstellungen, die zum Stichtag zu beachten sind, findest du hier.
Doch die technischen Maßnahmen alleine sind nicht ausreichend, um alle Anforderungen ordnungsgemäß abzudecken. Aus diesem Grund haben wir hier einmal alle wichtigen Fragen und Hinweise, die im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuersenkung und weclapp stehen, zusammengefasst.
► Automatische Ermittlung des Steuersatzes
► Manuelle Beinflussung des Steuersatzes
► Initialisierung Versand- & Lieferdatum im Beleg
► Mögliche Fehler bei der Steuersatzermittlung
► Abrechnung von Teilleistungen/Teillieferungen
► Weitere Hinnweise zur Abrechnung
(1) Allgemeine Hinweise
✔ Was gilt es bei der Mehrwertsteuersenkung generell zu beachten?
Maßgeblich für die Anwendung des Steuersatzes sollte stets der Zeitpunkt sein, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird, d.h. wann die Lieferung oder Leistung erfolgt. Nur wenn die Lieferung oder Leistung im Zeitraum vom 01.07-31.12.2020 erfolgt, gilt der abgesenkte Steuersatz von 16% bzw. 5%. Auf den Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung kommt es ebenso wenig an, wie auf den Zeitpunkt der Entgeltvereinnahmung oder der Rechnungsstellung.
Grundsätzlich gilt für die Ausführung einer Leistung folgendes:
- Lieferungen: Lieferungen (auch Werklieferungen) gelten dann als ausgeführt, wenn der Leistungsempfänger die Verfügungsmacht an dem Gegenstand erworben hat; wird der Gegenstand befördert oder versendet, ist die Lieferung mit Beginn der Beförderung oder Versendung ausgeführt (Abschn. 13.1 Abs. 2 UStAE).
Beispiel: Erfolgt der Versand des Pakets noch vor dem 01.07.2020, die Zustellung beim Kunden aber erst danach, wird noch der bis zum 30.06.2020 gültige Steuersatz von 19% bzw. 7% angewendet. Ausschlaggebend ist also der Zeitpunkt des Versands und nicht wann die Ware beim Kunden eintrifft.
- Sonstige Leistungen: Sonstige Leistungen (auch Werkleistungen) sind im Zeitpunkt ihrer Vollendung ausgeführt. Bei zeitlich begrenzten Dauerleistungen ist die Leistung mit Ende des Leistungsabschnittes ausgeführt, wenn keine Teilleistungen vorliegen (Abschn. 13.1 Abs. 3 UStAE).
Hier ist der Zeitpunkt relevant, zu dem der Empfänger den wirtschaftlichen Vorteil erhält. Das bedeutet konkret, dass bei Vollendung des Werks samt Abnahme die Leistung (z.B. Montageleistung) als ausgeführt gilt. - Innergemeinschaftliche Erwerbe: Die Umsatzsteuer für einen innergemeinschaftlichen Erwerb entsteht mit Ausstellung der Rechnung, spätestens mit Ablauf des dem Erwerb folgenden Monats (§ 13 Abs. 1 Nr. 6 UStG).
Weitere Informationen findest du bei Haufe.
(2) Automatische Ermittlung Steuersatz
✔ Wie ermittelt weclapp den korrekten Steuersatz?
Bei Erstellung eines Beleges prüft weclapp zunächst, ob eine abw. Umsatzsteuer am Kunden/Lieferanten hinterlegt ist. Falls nicht, wird der korrekte Steuersatz anhand der Steuerregeln in den Grundeinstellungen ermittelt.
Ausschlaggebend ist dabei der Leistungszeitpunkt. Dazu werden die Felder “(Geplantes) Versanddatum” bzw. “Leistungszeitraum bis” geprüft. Das Auftragsdatum oder Datum der Rechnungserstellung sind bei der Ermittlung des Steuersatzes erst einmal nicht relevant.
Beispiel:
Auftrag erstellt am 15.06.2020 mit 19% USt.
Lieferung/Leistung erfolgt am 08.07.2020
Rechnung erstellt am 08.07.2020: wenn in der Rechnung der 08.07.2020 als Versanddatum hinterlegt ist, wird die Rechnung korrekt mit 16% USt. erstellt.
Wenn du ab dem 01.07. neue Belege in weclapp anlegst, zieht das System in den allermeisten Fällen den korrekten Steuersatz.
✔ Welches Datum wird genommen, wenn sowohl ein “Versanddatum” als auch “Leistungszeitraum bis” gesetzt sind?
Das Feld Leistungszeitraum bis hat eine höhere Priorität. Sollten die Felder voneinander abweichen, ist das Ende des Leistungszeitraums ausschlaggebend für die Steuersatzermittlung. Bitte stellt sicher, dass nur eines der Felder gefüllt ist oder wenn nicht anders möglich, die Daten übereinstimmen.
✔ Welches Datum hat höhere Priorität – das Datum auf Kopf- oder Positionsebene?
Das Datum auf Positionsebene hat eine höhere Priorität als das Datum auf Kopfebene. Ist an einer Belegposition ein abweichendes Versanddatum oder ein abweichender Leistungszeitraum bis gesetzt, wird dieses Datum zur Ermittlung des korrekten Steuersatzes herangezogen.
Wichtig: Bitte beachtet, dass sich durch eine nachträgliche Änderung des Datums auf Kopfebene NICHT automatisch die Daten auf Positionsebene anpassen.
✔ Welches Datum wird als Leistungszeitpunkt genommen, wenn die Felder “Versanddatum” bzw. “Leistungszeitraum bis” im Beleg nicht gefüllt sind?
Bleiben die Felder Versanddatum bzw. Leistungszeitraum bis im Beleg (sowohl auf Kopf- als auch Positionsebene) leer, wird automatisch das Beleg- bzw. Rechnungsdatum als Leistungszeitpunkt genommen.
✔ Nach welcher Priorität werden die Daten zur Steuersatzermittlung berücksichtigt?
abweichende Umsatzsteuer am Kunden/Lieferanten: Diese Einstellung hat höchste Priorität und überschreibt die Steuerregeln. Ist keine abw. Steuer am Kunden/Lieferanten bzw. im Beleg gesetzt, wird die Steuer anhand der Steuermatrix ermittelt. Hier kommt es auf den Leistungszeitpunkt an.
Leistungszeitpunkt: Leistungszeitraum bis > (geplantes) Versanddatum
Datum Positionsebene: (geplantes) Versanddatum bzw. Leistungszeitraum bis > Datum Kopfebene: (geplantes) Versanddatum bzw. Leistungszeitraum bis > Belegdatum: wenn beide Felder sowohl auf Kopf- als auch Positionsebene leer sind.
(3) Manuelle Beeinflussung des Steuersatzes
✔ Wie kann ich den Steuersatz manuell beeinflussen?
Du kannst manuell über das Versanddatum bzw. den Leistungszeitraum im Beleg steuern, welcher Steuersatz genommen wird.
Beispiel:
Wenn du nachträglich im August eine Rechnung für eine Lieferung aus Juni, auf die noch der alte Steuersatz von 19% anzuwenden ist, erstellen möchtet. Dazu hinterlegt ihr im Beleg händisch das entsprechende Versanddatum.
✔ Passt sich der Steuersatz automatisch an, wenn ich nachträglich den Leistungszeitpunkt ändere?
Wenn das Versanddatum nicht automatisch im Beleg gesetzt und erst nachträglich hinterlegt wird, kann es sein, dass die initial gesetzte Steuer nicht mehr korrekt ist.
Beispiel:
Du erstellst am 06.07.2020 manuell eine Rechnung. Der Beleg wird mit 16% bzw. 5% initialisiert, da das Belegdatum 06.07.2020 ist und die Felder “Versanddatum/Leistungszeitraum bis” leer sind. Jetzt trägst du nachträglich als Versanddatum 30.06.2020 ein.
In diesem Fall hängt es von euren Verkaufseinstellungen ab, ob der Steuersatz automatisch korrigiert wird. Über die Option “Nicht konforme Positionssteuersätze” kannst du steuern, ob du der Steuersatz automatisch angepasst wird oder eine manuelle Korrektur erforderlich ist.
Analog zum Verkauf gibt es die Option auch für den Einkauf unter unter Globale Einstellungen > Verkauf & Einkauf > Einkauf.
Wir empfehlen zumindest die Einstellung “Zulassen und warnen”, damit auf falsch gesetzte Steuern, die nicht konform mit den Steuerregeln sind, hingewiesen wird.
Eine manuelle Korrektur kann über die optionale Workflow-Aktion “Steuern neu setzen” erfolgen.
(4) Initialisierung Versand/Lieferdatum im Beleg
✔ Wie kann das Versanddatum vom Auftrag automatisch in die Lieferung übernommen werden?
Unter den globalen Einstellungen > Verkauf & Einkauf gibt es für Lieferungen die Option “Geplantes Versanddatum vom Auftrag übernehmen”, wodurch das Datum aus dem Auftrag auf Kopfebene in die Lieferung vererbt wird.
Weiterführende Details zur Verberbung des Versanddatums in Belegen gibt es im Doc Portal: Welche Logik steht hinter den Feldern (geplantes) Liefer- & Versanddatum?
✔ Wie kann das Versanddatum der Lieferung automatisch in die Rechnung übernommen werden?
In den Verkaufseinstellungen gibt es eine Option “Initialisierung Versand-/Lieferdatum in der Rechnung”. Existiert zu einer Rechnung ein Auftrag und/oder eine Lieferung, kann man die Felder Versanddatum und Lieferdatum im Rechnungskopf und in den Rechnungspositionen mit dem Versanddatum bzw. mit dem Lieferdatum aus dem Auftrag oder der Lieferung initialisieren.
Es gibt drei Möglichkeiten:
- Geplantes Versand-/Lieferdatum im Auftrag
- Versand-/Lieferdatum in der Lieferung
- Tatsächliches Versand-Datum in der Lieferung
Weitere Informationen dazu findest du unter: Welche Logik steht hinter den Feldern (geplantes) Liefer- & Versanddatum?
✔ Wie kann ich das Versanddatum auf Positionsebene initialisieren lassen?
Zur Initialisierung des Versanddatums an der Belegposition kannst du in den Verkaufseinstellungen folgende Optionen wählen:
- keine Initialisierung
- Kopfdatum
- Aktuelles Datum
- Aktuelles Datum + Wiederbeschaffungstage
- Aktuelles Datum + Wiederbeschaffungstage bei nicht verfügbaren Artikeln
Details dazu in unserem FAQ: Welche Logik steht hinter den Feldern (geplantes) Liefer- und Versanddatum?
(5) Mögliche Fehler bei der Steuersatzermittlung
✔ Woran kann es liegen, dass ein anderer Steuersatz als erwartet ermittelt wird?
- abweichende Umsatzsteuer am Kunden/Lieferanten gesetzt: Prüft, ob im Kunden/Lieferanten eine abw. Steuer hinterlegt ist. Diese hat höchste Priorität und überschreibt die Steuerregeln.
- abweichende Umsatzsteuer im Beleg ausgewählt: Schaut, ob im Beleg unter Details eine abw. Steuer selektiert ist. Sofern diese am Kunden/Lieferanten gesetzt ist, wird diese im Beleg initialisiert und überschreibt die Steuerregeln.
- abweichendes “(geplantes) Versanddatum” bzw. “Leistungszeitraum bis” bei Belegposition: Das Datum auf Positionsebene hat eine höhere Priorität als das Datum auf Kopfebene. Überprüft, ob hier das korrekte Datum hinterlegt ist. Eventuell wurde das Datum nicht richtig befüllt bzw. ist in einem Vorgängerbeleg nicht korrekt hinterlegt. Es hängt zudem von den Verkaufseinstellungen ab, ob und welches Datum initialisiert wird. Wenn dort kein Datum eingetragen ist, zählt das Datum auf Kopfebene. Bei Bedarf kann das Datum manuell gesetzt werden.
- “(geplantes) Versandatum” bzw. “Leistungszeitraum bis”: Eventuell wurde das Datum nicht richtig befüllt bzw. ist in einem Vorgängerbeleg nicht korrekt hinterlegt. Welches Datum in der Rechnung intialisiert wird, hängt zudem von den Verkaufseinstellungen ab. Bei Bedarf kann das Datum manuell übersteuert werden.
(6) Abrechnung von Teilleistungen bzw. -lieferungen
✔ Was gilt es bei der Abrechnung von Teilleistungen bzw. Teillieferungen zu beachten?
Wir empfehlen dir, soweit möglich, alle bis zum 30.06.2020 erbrachten Leistungen (z.B. Teillieferung eines Auftrags), die noch mit 19% bzw. 7% besteuert werden, abzurechnen.
weclapp unterstützt euch bei der Ermittlung des korrekten Steuersatzes, aber diese Maßnahme erleichtert dir die Umstellung und führt zu weniger Fehlern bei der Erstellung der Rechnung nach dem 30.06.2020.
Beispiele
Auftrag mit Teillieferungen vor und ab 01.07:
- Auftrag Pos. 1 50 Stk. mit 19% USt., Teillieferung vor dem 01.07 von 25 Stk., Teillieferung nach dem 01.07 von 25 Stk., Abrechnung im Juli
- In diesem Fall muss die 1. Lieferung noch mit 19% und die 2. Lieferung mit 16% versteuert werden. Wenn ihr die Lieferung über den Auftrag abrechnet, wird die Auftragsposition zusammengefasst dargestellt und richtet sich nach dem spätesten Leistungsdatum.
- Bitte stellt organisatorisch sicher, dass die Teillieferungen mit den korrekten Steuersätzen ausgewiesen werden.
- In weclapp gibt es zwei Möglichkeiten:
1) Teilrechnungen über die jeweilige Lieferung: für jede Lieferung wird eine separate Rechnung mit der jeweiligen Steuer erzeugt.
2) Sammelrechnung über die Lieferungsübersicht: Wenn du die Lieferung selektierst und per Massenaktion “Sammelrechnung erstellen” auswählst, wird eine Rechnung mit zwei Rechnungspositionen zu unterschiedlichen Steuersätzen nach Leistungsdatum erstellt. Eine Sammelrechnung ist jetzt auch für Teillieferungen aus einem Auftrag möglich.
Abrechnung Buchungsberichte mit Ende Leistungszeitraum vor und ab 01.07:
- Wenn ihr die Buchungsberichte über die Übersicht abrechnet, musst du bei der Gruppierung aufpassen, da Buchungsberichte ggf. zu einer Rechnungsposition zusammengefasst werden. Der Steuersatz der Position wird anhand des spätesten Leistungsdatums (Leistungszeitraum bis) ermittelt.
- Es ist organisatorisch sicherzustellen, dass die Teilleistungen mit den korrekten Steuersätzen ausgewiesen werden.
- Folgende zwei Möglichkeiten bietet weclapp:
1) Teilrechnungen für die unterschiedlichen Leistungszeiträume: Du rechnest die Buchungsberichte bis Leistungsdatum bis 30.06 bzw. ab 01.07 separat ab. Dazu kannst du nach “Leistungszeitraum bis” auf der Buchungsbericht-Übersicht filtern.
2) keine Gruppierung bei Rechnungsstellung: Du wählst bei der Erstellung der Rechnung keine Gruppierung, sodass jeder Buchungsbericht separat auf der Rechnung mit der jeweils korrekten Steuer ausgewiesen wird.
(7) Weitere Hinweise zur Abrechnung
✔ Was sollte ich sonst noch bei der Abrechnung beachten?
- Gutschrift aus Retoure: Sofern die Lieferung an den Kunden noch vor dem 01.07 erfolgt ist, musst du bei Erstellung der Gutschrift aus der Retoure darauf achten, dass das korrekte Versanddatum gesetzt ist, damit weclapp den korrekten Steuersatz nimmt.
- Abrechnung von Fremdleistungen im Projekt: Der ermittelte Steuersatz sollte überprüft werden. Sofern in derselben Rechnung noch Buchungsberichte abgerechnet werden, deren Ende des Leistungszeitraums zwischen 01.07 und 31.12.2020 liegt, richtet sich der Steuersatz nach dem spätesten Leistungsdatum.
- Provisionsgutschrift: Hier kann es zu Problemen kommen, wenn eine Sammelrechnung Positionen mit 19% und 16% Steuer enthält und verprovisioniert werden soll. In der Provisionsgutschrift wird eine Rechnung zu einer Position zusammengefasst und es können daher nicht verschiedene Steuersätze ausgewiesen werden. Falls die Provisionsabrechnung in weclapp genutzt wird, sollte darauf geachtet werden, dass keine Sammelrechnungen mit verschiedenen Steuersätzen (19% und 16%) erstellt werden.
✔ Worauf sollte ich bei Anzahlungen achten?
Anzahlungen sichern keinen Steuersatz. Erfolgt die Leistung erst nach dem 30.06 und vor dem 01.01.2021 unterliegt die Leistung dem Regelsteuersatz von 16% bzw. 5%. Bereits mit 19% bzw. 7% besteuerte Anzahlungen sind in der Schlussrechnung offen abzusetzen und die USt. muss entsprechend korrigiert werden. Details dazu findest du bei Haufe.
Bsp. Anzahlung: Zufluss Anzahlung Juni 2020 > 19%, Leistung ab 01.07 (bis 31.12.2020) > 16%, Anzahlung mit 3% entlasten
Achtet beim Erstellen der Schlussrechnung darauf, dass das korrekte Versanddatum gesetzt und die richtige Steuer ausgewiesen ist. weclapp korrigiert die USt. für euch automatisch auf dem Formular.
Auftrag und Anzahlung vom 25.06 mit 19%, Lieferung und Schlussrechnung am 01.07 mit 16% > der gesamte Auftrag muss mit 16% versteuert werden. Die USt. wird in der Tabelle korrigiert > anstatt 100 € * 0,16 = 16 € werden nur 14,50 € als USt. ausgewiesen.
✔ Was ist bei der Buchung von Skonto etc. zu berücksichtigen?
Bei einer Änderung der Bemessungsgrundlage nach §17 UStG ist der Bezug zur ausgeführten Leistung zu berücksichtigen.
Bsp. Skonto: Leistung vor 01.07.2020 erfolgt > 19%, Zahlung mit Skonto nach 01.07.2020: Skonto muss auf den ursprünglichen Steuersatz 19% abgestellt werden.
Beim Buchen von Skonto in der Bank muss selbst sichergestellt werden, dass der korrekte Steuersatz ausgewählt wird.
Weiterführende Links
Checkliste Mehrwertsteuersenkung
Product News: Mehrwertsteuersenkung vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020
Mehrwertsteuersenkung: Allgemeine Hinweise zu Shops & Marktplätzen