Für die Zusammenfassende Meldung gibt es einen eigenen Bericht unter Buchhaltung > Export > Zusammenfassende Meldung.
Wann wird eine Zusammenfassende Meldung benötigt?
Alle Produkte und Dienstleistungen, die an Unternehmen im EU-Ausland verkauft werden und für die keine Umsatzsteuer in Deutschland erworben wird, müssen in der Zusammenfassenden Meldung aufgelistet werden. Das heißt: Die Zusammenfassende Meldung beinhaltet nur Verkäufe an Unternehmer im EU-Ausland (innerhalb der EU, außerhalb DE).
Diese Funktion befindet sich aktuell in der BETA-Phase und wird nur auf Anfrage beim Support (support@weclapp.com) freigeschaltet.
Welche Vorbereitungen müssen für die zusammenfassende Meldung in weclapp vorgenommen werden?
(1) USt-IdNr: Der Kunde benötigt eine gültige USt-IdNr. mit Länderkennzeichen.
(2) Pflege Zusatzfeld “Art des Produkts” am Artikel: Mit Freischaltung der zusammenfassenden Meldung wird am Artikel automatisch das Zusatzfeld angelegt. Definiere hier für die Artikel, ob es sich um eine Dienstleistung oder Ware handelt. Diese Unterscheidung muss für alle Artikeln eingerichtet werden, da Artikeltyp nicht berücksichtigt wird.
Wie wird die zusammenfassende Meldung in weclapp erstellt?
Für die Zusammenfassende Meldung gibt es einen eigenen Bericht unter Buchhaltung > Export > Zusammenfassende Meldung. Es werden alle Lieferungen in das EU-Ausland berücksichtigt.
Im Exportprotokoll findest du die erstellte Datei, die anschließend an das Finanzamt übergeben werden kann.